hallo
Ich habe kürzlich bei der Polizei nachgefragt, hinter einem Anhänger mit schwarzer Nummer muss ein Anhänger mit schwarzer Nummer
das ist doch völliger blödsinn. hinter einem anhänger mit schwarzer nummer könnte ein weiterer anhänger mit schwarzer nummer sein, aber nur, wenn das gespann einer landwirtschaftlichen nutzung untersteht.
der verfasser wollte doch sicher sagen, dass hinter einem SCHLEPPER mit schwarzer nummer auch ein ANHÄNGER mit schwarzer nummer sein muss. aber auch das muss nicht sein, solange der zweck der fahrt landwirtschaftlich ist, ist diese kombination völlig in ordnung.
hinter einem schlepper mit landwirtschaftlicher nutzung können bis zu zwei landw. genutzte, zulassungsfreie anhänger geführt werden, solange das gespann die 18,75m und/oder die 40 tonnen nicht überschreitet.
für das führen eines 2-achsigen anhängers ist in der regel der alte "2-er" führerschein vonnöten, ausnahme ist die landw. nutzung, die mit der führerscheinklasse "L" oder "T" abgedeckt ist (aber auch nur bei landw. nutzung).
diese halbwahrheiten fressen sich durch alle foren durch und haben auch hier im fsf-forum nicht halt gemacht. mit "ich habe bei der polizei oder einem kollegen nachgefragt" ist es leider nicht getan, auch hier werden nicht immer die richtigen informationen weitergegeben.
gruss heiko