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Fragen zum Anhängerbetrieb

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Hallo.
Ich besitze einen Fahr D90 20 Kmh schnell. Diesen möchte ich mit schwarzem Kennzeichen zulassen.
Da der Kleine was zum ziehen braucht, soll er auch einen Einachser bekommen.
Doch einiges ist mir unklar. Der Tüv und die Zulassungsstelle konnten mir leider nicht verbindlich helfen.
Der kleine Fahr hat ein Gewicht von einer Tonne. Der Anhänger sollte eine Nutzlast von einer Tonne haben. Möchte das Gespann auch unbeachtet von LuF betreiben. Meist private Nutzung. Oder einen meiner anderen Traktoren mit zum Trekertreffen tragen.
Braucht der Einachser eine Bremse? Sehe viele Anhänger und Metrholzwagen die keine Bremse oder ein Kennzeichen haben.
Muss ich ihn Zulassen? Reicht ein Folgekennzeichen? Ich würde mir einen passenden Hänger selbst bauen. Da ist denke aber die Betriebserlaubnis das Problem wegen dem Nachweis über Traglast der Achse oder Originalität der eventuellen Auflaufbremse.
Es gibt ansprechende Modelle ohne Auflaufbremse ja neu zu kaufen. Die Gebrauchtangebote sind meist etwas zu groß. Die Ladefläche sollte 1,50 m x 2,50 m nicht überschreiten. Ist es bei den Geschwindigkeiten bis Max 20/25 kmh nicht wie bei den PKW Anhängern? Ab 750 kg muss ne Bremse drann sein?
Habe mich auch durch verschiedene Foren mit etlichen Links auf Gesetzesblättern durchgearbeitet. Aber keine einfache Antwort mit Ja oder Nein.
Kurzfassung: Keine Land und Forstwirtschaftliche Nutzung (nur für mich und dem Nachbarn das Grünzeug wegfahren).
Bremse bei bis zu 1,5T ja/nein
Zulassung/Versicherung ja/nein

Habe im Führerschein die Klassen B, C1-171,BE, C1E,L-174, glaube A1,A und M spielen hier keine Rolle.

schonmal vielen Dank für Eure Antworten.
Und wenn jemand solch ein Schätzchen zu verkaufen hat und es bestenfalls noch ein Kipper ist, dann bitte bei mir melden.
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Gruß Dirk

#7269

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Hallo Dirk,
zu Deiner Frage mit dem zulassen des Anhängers.
Bei schwarzem Kennzeichen ist es eigentlich nicht erlaubt ein schwarzes Folgekennzeichen anzubringen, da dies als Steuerhinterziehung geandet wird.
Folgekennzeichen gilt nur bei grünem Kennzeichen, da der Anhänger dann über das Zugfahrzeug mit Versichert ist.
Hast du am Zugfahrzeug ein schwarzes Kennzeichen, mußt Du jeden am Zumaul angehängten Abhänger für sich selbst
anmelden und versichern.
Da Du den Anhänger zulassen mußt brauchst du einen Brief, da Du aber denke ich nicht die Berechtigung hast
Fahrgestelle und dergleichen Herzustellen wird das mit dem selber bauen und zulassen auf schwarzem Kennzeichen
eher nichts. Da musst Du Dir einen Betrieb suchen der Dir ein Fahrgestell Tüv abnahme fähig schweißen darf, damit du
einen Brief ausstellen lassen kannst.
Das mit dem grünen Kennzeichen ist ganz einfach, hast Du einen Betrieb der Waren (z.b. Milch Fleisch usw. auch Holz )
herstellt und verkauft dann bist du berechtigt ein grünes Kennzeichen zuerlangen. Hälst du Pferde die zu reitzwecken gehalten werden, also nicht als Fleischlieferant dann musst du schwarzes Kennzeichen anbringen.
Wird ein Landwirt erwischt, dass er mit grünem Kennzeichen (jetzt nur zum Beispiel mal ) sagen wir er wird gebeten das Bauholz des Nachbarn vom Sägewerk abzuholen oder bei der Baufirma den Kran "mal schnell" zuholen.
Dann wird er den Kran oder das Bauholz an Ort und stelle stehen lassen müssen (dies ist erst bei uns in der Gegend passiert)
und der Landwirt wird eine Anzeige der Polizei und Strafe vom Landratsamt bekommen die sehr hoch sein kann.
Gruß Jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972

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Ok danke Dir.
Da der Kleine uneigeschränkt nutzbar sein soll bekommt er ein schwarzes Kennzeichen. (So das ich den Kran und das Bauholz nicht stehen lassen muss). Also wird es auch ein Originaler von einem Händler / Hersteller gefertigtem Anhänger werden müssen. Nun bleibt noch die Frage darf ich auch ohne Bremse einen 1,5Tonner anhängen. Solch einen wie hier zu sehen ist.
www.maschinenbau-krueger.de
Gleich der 1. ist gemeint.
Oder darf ich mit meinen Führerscheinklassen auch einen 2Achser anhängen?? Diese habe ich oben schon genannt.
Ich mach den ganzen Aufwand weil in meiner Gegend ein alter Schlepper mit Anhänger kein alltägliches Bild ist.
Und alles was nicht die Geschwindigkseitsbegrenzung ausreizt sehr argwöhnisch betrachtet wird. Aber genau das gehört auch in unsere gehetzte Zeit. Mal wieder runter kommen.

Fals es von Bedeutung ist. Ich hab die Klasse L seit 17.7.1989 und mit Umschreibung des Scheins 2002 die Kennzahl 174 dazu eingetragen bekommen.

Danke und Gruß
Dirk

#7271

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Hallo Dirk
Bei einem Zweiachser und schwarzem Kennzeiche wird der LKW Führerschein benötigt. Klasse L ist nur für Landwirdschaft erlaubt, da sogar mit zwei Zweiachsern und schon ab 16 Jahren. Ich vermute aber, dass der gewählte Anhänger eine Bremse hat, frag da mal nach. Die Bremse wird wahrscheinlich mit einer Verlängerung (Kabelzug) zum Schlepper geführt und von da aus gebremst. Ein D90, bergab mit1,5t, das würde ich mir nicht antuen, die damaligen Bremsen und das Gewicht des Schleppers brauchen einen gebremsten Anhänger.
Der Rest wie von Logi bereits beschrieben.
LG Hubert Auer


aus Spaß an alter Landtechnik . . .
#7272
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Ok, danke.
Jetzt weis ich auf was ich mich da einlassen muss.
Anhänger mit einer gebremsten Achse. Bevorzugt einer mit Auflaufbremse.
Original Fahrgestell, bestenfalls noch mit Papieren für TÜV und Zlassung.
Dann noch die richtige Größe und dazu ein Kipper wenn möglich.
Da bin ich gespannt was das für finanzielle Ausmaße annimmt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Binn natürlich auch für einen passenden Gebrauchten zu haben. Wenn jemand was abzugeben hat, bitte melden.

Gruß Dirk

#7274

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Hallole Dirk,
Bis in die Anfang 70.er Jahre war es erlaubt Anhänger mit bis zu 4To. Zul.-Gesamtgewichts mit einer Umsteckbremse zubetreiben so hat es mir mein Tüv Prüfer erklärt. Danach nicht mehr, mein C30 Containersystem Bj.72 ist mit einer Umsteckbremse ausgestattet und ist eben gerade noch erlaubt, ein jahr später scheinbar nicht mehr.
Hab mich aber auch nicht mehr weiter damit befasst da es ja noch gereicht hat.
Aber ich denke wenn man im www. etwas zeit investiert findet man bestimmt eine Antwort.
Gruß Jogi


Fahr D177 Bj.1958
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