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Lichtmaschine für Fahr KT10D

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Hallo Roland,

wenn Du mir eine Mail Adresse nennst, schicke ich Dir die Anleitung gerne zu. Ist allerdings für einen wassergekühlten 500ccm Motor. Für die Versicherung wird das aber vermutlich kein Problem sein.

Die Bilder sind schon recht interessant. Jedenfalls habe ich bisher noch keinen KT10 mit diesem Motor gesehen. Vielleicht kann jemand aus dem Verein sagen ob es diese Ausführung jemals von Fahr gab, oder eher ein begabter Künstler einen Umbau vorgenommen hat.

Viele Grüße
Armin

#4393

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Hallo Armin,

Schön, dass Du mir die ABE schicken möchtest,

hier meine e-Mail Adresse: < Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! >

Wie hast du deinen KT10 eigentlich angemeldet ? Normalerweise läuft er doch als motorisiertes Arbeitsgerät, das man nur über einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb versichern kann. Oder muß ich ihn beim Landratsamt anmelden, wenn ich keinen eigenen Betrieb habe ?
Vieleicht weißt Du, oder ein anderer KT10 Besitzer darüber bescheid.

Mit dem Motor glaube ich auch eher an einen begabten Schrauber, doch mit der seitlichen Lichtmaschine und der verstümmelten Motorhaube kommt für mich eher ein unbegabter "Murkser" in Frage.

Eine Lichtmaschine konnte ich im Internet auftreiben, allerdings linksdrehend. Beim Boschdienst bekam ich sie auf rechtsdrehend umgepolt.

Bis zum nächsten mal,
Gruß
Roland

#4400

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Hallo Roland,

die Kopie der Betriebserlaubnis habe ich Dir zugeschickt.

Thema Anmeldung:

Das ist ein nicht ganz einfaches Thema. Mein KT10 ist derzeit noch nicht im Einsatz, da ich erst noch einen Getriebeschaden reparieren muss.

Laut der Betriebserlaubnis ist der KT10D eine einachsige Zugmaschine welche für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecken (LOF) zulassungs und steuerfrei ist. Versichern kannst Du diesen auch, egal ob mit oder ohne Zulassung. Eventuell ist er sogar schon bei Deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen. (Stichwort: an Holmen geführte Einachsige Zugmaschinen). Einfach mal nachfragen, könnte u.U. ein paar € sparen.

Zur Zulassung habe ich schon jede Menge Informationen dazu im Internet gefunden, wobei man da oft auch Dinge liest die so nicht ganz stimmen. Insbesondere gibt es immer wieder unterschiedliche Interpretationen was denn genau unter Land- und Forstwirtschaftliche Zwecken (LOF) zu verstehen ist.

Ich habe dazu eine interessannte Webseite Zulassung Einacher mit Anhänger gefunden, welche nach meiner Meinung die wichtigsten Informationen enthält.

Wichtig dabei ist, dass für den Einsatz des Einachsers unter LOF Zwecken auch die private LOF Nutzung zu verstehen ist. Man muss also nicht tatsächlichen einen landwirtschaftlichen Betrieb (im Sinne der Steuerfreiheit) sein eigen nennen. Ein Sitzkarren am Einachser ist für LOF Zwecke auch zulassungsfrei. In der aktuellen FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vom 3. Februar 2011 wird im §3 deutlich zwischen LOF Nutzung und Nutzung in LOF Betrieben unterschieden.

Anders sieht es für einen Anhänger am Einachser aus. Dieser braucht immer eine Zulassung. Es kann aber u.U. (wie im Link beschrieben) auch das gesamte Gespann zugelassen werden. Was eben noch als Sitzkarren durchgeht und was als Anhänger ist mir nicht ganz klar, würde ich mir aber in jedem Fall von der Zulassungsstelle (evtl. auch vom TÜV) bestätigem lassen.

Wenn der Einachser (auch mit Sitzkarren) immer für LOF Zwecke genutzt wird, ist er zulassungsfrei. Ich würde dann aber auch nicht auf eigener Achse zu einer Oldtimer Veranstaltung fahren wollen. Der Sack Kartoffeln auf dem Sitzkarren könnte dann unter Umständen bei einer Polizeikontrolle nicht mehr als LOF Argument herhalten, da der Besuch der Veranstaltung als Haupteinsatzweck zu sehen ist. Könnte im Zweifelsfall teuer und auch als Steuerhinterziehung geahndet werden.

Wenn man also immer und überall mit dem Einachser herumkurven möchte, unabhängig von der Nutzungsart, wird man um eine Zulassung mit den dazugehörigen Vorschriften bezüglich Bremsen, Beleuchtung, TÜV, Versicherung und den damit verbundenen Kosten nicht herumkommen.

Die oben genannten Punkte entsprechen meinem aktuellen Verständnis und sollten nicht einfach so als richtig verstanden und umgesetzt werden. Eine rechtsverbindliche Auskunft bei der Zulassungstelle würde ich mir deshalb in jedem Fall vor der Nutzung auf öffentlichen Strassen einholen, allein schon deswegen, um diese bei einer eventuellen Kontrolle durch die Obrigkeit vorweisen zu können und Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere Polizist mit den Feinheiten auch nicht zu 100% vertraut ist, dafür sind diese Gefährte auf unseren Strassen zu selten unterwegs.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Du kannst ja bei Gelegenheit mal berichten wie Du bezüglich Zulassung vorgegangen bist.

Viele Grüße
Armin

#4401

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Hallo Armin,
Erst mal herzlichen Dank für die Kopie Deiner Betriebserlaubnis, die Links und guten Ratschläge zur Anmeldung des Einachsschleppers.
Bei der Neuinstalation der Elektrik werde ich wohl ein paar Kabel mehr verlegen müssen,für Warnblinker und Bremslicht etc. Ich habe einen 1000kg PKW-Anhänger umgebaut, Anhängekupplung angepasst, Sitzbank angebracht und die Auflaufbremse habe ich als Fußbremse umgebaut. Wenn ich mit dem Gespann nicht nur Grünabfälle zur Kompostieranlage fahren möchte, werde ich doch eine Zulassung brauchen. Als Sitzkarre wird der Anhänger kaum durchgehen. Mit der Zulassung für meinen KT10 habe ich aber noch ein paar Monate Zeit, bis die Restaurierung, -Lakierarbeit, Elektrik und Zusammenbau- abgeschlossen sind. Natürlich werde Dich auf dem laufenden halten, sobald sich was neues ergiebt.

Nochmals Danke, und viele Grüße

Roland

#4458

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