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Hallo helmutgoedde

Ganz so einfach ist eine Zulassung ohne Papiere nun auch wieder nicht. Ein Musterbrief erleichtert die Sache zwar etwas,ist jedoch nicht der Schlüssel zum Glück.

Benötigte Unterlagen für eine Zulassung ohne Papiere:
1. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis!! (OHNE GEHT GARNIX!!!!)
2. Vollabnahme nach §21. Der TÜV hat eine Datenbank, in der eigentlich jedes jemals in Deutschland zugelassene Fahrzeug erfasst ist. Wichtig ist, daß der TÜV auch sämtliche Maße mit in das Protokoll einträgt. Wichtig zu wissen ist, daß die Vollabnahme auch eine HU enthält. Wichtig ist auch, daß der TÜV das Datum der nächsten HU mit ins Protokoll einträgt. Durch die Vollabnahme wird eine ABE erteilt.
3. Für H-Kennzeichen noch ein Oldtimergutachten
4. Eine EVB-Nummer

Auf der Zulassung geschieht folgendes:
1. Man muß eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß einem das gute Stück gehöhrt, trotz Kaufvertrag!
2. Es wird ein Freistellungsantrag beim Kraftfahrtbundesamt gestellt. Die Dauer dafür ist 4 Wochen für die Freistellung und 2 Wochen Ruhezeit, also mindestens 6 Wochen
3. Jetzt kann es endlich an die Zulassung gehen.

Gruß Torsten

PS: Ich hab das vor Kurzem erst durchexerziert. Hatte für meinen 130er auch keine Papiere.


Handwerklich ein Allrounder. Von Löten bis Schweißen kein Problem!!
#5231

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Hey Torsten,

Interessant wäre evtl. für manch ein anderen was das für ca. Kosten auf sich zieht, ohne jetzt die Zeit mit zurechnen.

gr Jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972

Schimpfe nie mit vollem Mund über unsere Landwirtschaft
#5232

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Hallo Torsten!
Vielen Dank für die Auskunft.Werde dann den Vorbesitzer ansprechen,ob er mir einen Kaufvertrag schreibt.Habe mir den Schlepper 2009 zu Weihnachten geschenkt.Nur was ist wenn der Vorbesitzer mir keinen Kaufvertrag schreibt?Deswegen sagte man mir,das ein Fahrzeugbrief eines vergleichbaren Schleppers aus reicht.Oder ist das eventuel regional Unterschiedlich.Halte Euch auf jeden Fall am laufenden.

Gruß Helmut

#5236

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Hallo Helmut

Es kann durchaus sein, daß es regionale Unterschiede gibt und es kann auch nicht schaden, wenn die Beschäftigten auf der Zulassungsstelle ein gutes Herz für alte Trecker haben.

Rein rechtlich gesehen ist immer derjenige der Eigentümer, der den Fahrzeugbrief besitzt. Sollten keine Papiere mehr existieren wird es schwieriger. Der Kaufvertrag dient als Eigentumsnachweis, was jedoch noch nicht bedeutet, daß man das Fahrzeug auch rechtmäßig erworben hat. Hat der Vorbesitzer das Fahrzeug ohne Papiere verkauft, muß eigentlich der Vorbesitzer durch eine eidesstattliche Erklärung bezeugen, daß er rechtmäßiger Eigentümer war.

In meinem Fall hat mir der Vorbesitzer nachträglich einen Kaufvertrag ausgestellt. Hier bei uns wurde ich ohne Kaufvertrag einfach abgewiesen. Nachdem ich den Kaufvertrag hatte, konnte ICH diese eidesstattliche Erklärung abgeben. Damit habe ich bezeugt, daß ich das Fahrzeug rechtmäßig erworben habe.

zum FREISTELLUNGSANTRAG
Dabei handelt es sich quasi um eine öffentliche Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes. Innerhalb der Frist von 4 Wochen haben eventuelle Inhaber des Fahrzeugscheins die Möglichkeit, Eigentumsansprüche zu stellen. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, war die ganze Arbeit für die Tonne. Man hat noch nicht einmal Anspruch auf Kostenerstattung.

VOR DER ZULASSUNG muß man die Vollabnahme nach §21 machen lassen, denn ohne Abnahme keine ABE und ohne ABE und TÜV keine Zulassung. Ich hatte vorher beim TÜV angerufen und die wollten noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die hab ich dann bei uns auf der Zulassungsstelle erhalten. Nun muß ich jedoch erwähnen, daß der Chef meines Karnevalvereins auf unserer Zulassungsstelle arbeitet, was sicherlich ein paar Sachen vereinfacht hat.

Zu den Kosten
Hier im Rheinland kam die Vollabnahme ca. 120 EURO
Die Zulassung selbst liegt etwa bei 60 EURO
Dann kommen noch die Schilder.
Es kann aber auch gut sein, daß es auch da regionale Unterschiede gibt.
Zum Oldtimergutachten kann ich keine Angaben machen, da selbiges mit beim Trecker dabei war.

Bevor man sich jedoch durch den ganzen Papierdschungel schlägt, würde ich mal bei der örtlichen Zulassung nachfragen.

Viele Grüße Torsten


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#5238

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