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Kugelkopf-Anhängekupplung zulässig?

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Hallole Hubert und Bernie,
Aus aktuellem Fall kann ich euch nicht sehr viel Hoffnung machen.
(evtl. aber abhängig vom beamten der es Begutachtet)
Im Bekanntenkreis hat ein von Beruf Schlossermeister eine solche Vorrichtung
für den Kugelkopf gebaut,(genau so wie sie Bernie gezeichnet hat)
Der Bekannte wollte damit einen etwas größeren & schweren Anhänger/ Wohnwagen anhängen um damit Urlaubreisen zu machen.
Alles funktioniert mit der Vorrichtung könnten locker
5 Anhänger angehängt werden. Bis zum TÜV ist er gekommen das resultat... die Vorrichtung wurde zwar eingetragen aber nur für die kleinste sorte Anhänger die es im Baumarkt gibt. Begründung des Beamten; angeblich kann er nicht feststellen wie gut die Vorrichtung verschweißt ist, daher kann nicht genau gesagt werden wieviel damit gezogen werden darf sprich wieviel KG gezogen werden dürfen. Weiter ist die Ausführung der Vorrichtung ist nicht erprobt wie sie sich im Einsatzverhält und und und...
Das Ende der Bekannte darf die Vorrichtung nur mit einem mini Anhänger im öffentl.-Straßenverker benutzen.
Sieht gut aus ein Schlüter 1250 TVL mit einem 350KG Anhängerle hinten dran.

Gruß Jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972

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#6311

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Hallo,

zur Grundfrage und der Antwort von Hubert Auer (wird nicht eingetragen aber von der Polizei toleriert) kann ich nur antworten: Wurde vor 23 Jahren bei meinem Allgaier Verdampfer, mit originaler fester Ackerschiene, mit 2000 kg Anhängelast eingetragen. Scheint also zulässig zu sein oder damals gewesen zu sein(Kugel wurde von mir angebaut und Abnahme veranlasst). Mein D180H hat 3-Punkt, da habe ich auch die Kenntnis dass das nicht geht.

Grüße, Jörn

#6322

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Moin,

bei den Beiträgen zu diesem Thema gibt es meiner Meinung nach folgende Punkte die bei der Eintragung zu bedenken sind:

- Wichtigste Vorraussetzung ist ein Kugelkopf mit Prüfzeichen und
Zulassung für eine entsprechende Anhängelast.

- Der Kugelkopf muß Fest montiert sein. Deshalb scheidet eine Montage an
der beweglichen Ackerschiene der Dreipunkt aus.

- Schweißarbeiten an Zugvorrichtungen dürfen nur durch dafür zugelassene
Fachbetriebe durchgeführt werden.

Dies führt dann zu den o.g. Ergebnissen. Ich selbst habe vor etlichen Jahren an der festen Ackerschiene meines D17NH einen Kugelkopf eintragen lassen, ohne Probleme und ohne Gewichtsbeschränkung. Ich würde deshalb im vorliegenden Fall versuchen ein U-Eisen zu Verwenden ohne daran zu schweißen. Sollte ein einfaches U-Eisen nicht möglich sein, würde ich versuchen eine Konstruktion zu bauen, die auf Schraubverbindungen beruht. Für den TÜV Prüfer besteht doch das Problem einer selbst hergestellten Konstruktion mit Schweißverbindungen darin, das die Tragfähigkeit der Konstruktion nicht berechnet werden kann. m Übrigen hat meine Erfahrung gezeigt, das es sich fast immer lohnt rechtzeitig mit dem TÜV Prüfer über die geplante Maßnahme zu sprechen. Dieser kann dann genau mitteilen auf was man achten muß.

#6323

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