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Fragen zum Anhängerbetrieb

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Hallo liebe FAHR Gemeinde.
Ich musste heute mit meinem PKW die Hauptuntersuchung machen. Da stieß ich auf einen sehr Freundlichen Tüv Sachverständigen. Es war dort nichts los und wir kamen ins plaudern. Als 1. würde er die Abnahme für meinen D90 bei mir zu Hause machen. Entgegen der Meinung anderer, die ich fragte. Die sagten so etwas ist nicht üblich. Man muss zu diesem Zwecke den Prüfstützpunkt aufsuchen. Dieser nette Mann nahm sich meines Problemes an.
Er suchte alle Unterlagen zusammen die in Sachen Fahr D90 beim Tüv vorlagen. Aus der Betriebserlaubnis ab Werk war ersichtlich das an den Kleinen ungebremst leider nur 600kg Gesamtmasse angehangen werden dürfen. Die gebremste Masse ist nicht festgelegt wurden. Wie gesagt von den Fahr Werken.
Nun zu dem anderem Problem. Was giebt mein Führerschei her. In meinem Falle Klasse L Kennziffer 174.




Der gute Mann setzte sich mit einem Fahrprüfer der Dekra in Verbindung der mir es so erklärte.
-Ich dürfte mit einem Schlepper bis 40Kmh fahren auch wenn ich einen gebremsten Einachser am Haken habe.
-Ich dürfte auch einen gebremsten Mehrachser anhängen wenn ich nicht schneller als 25 Kmh fahre.
Das geht ja auch nicht, Top Speed schnelle 20Kmh.
Ich bin sehr positiv von diesem Menschen überrascht worden. Zumal ich erst einen Tag vorher von der Polizei weggeschickt wurde. mit den Worten. Zitat,( belästigen sie uns nicht mit solch Lapalien. Wenn sie einen Führerschein haben müssen sie wissen was er aussagt.) Als ich meinte das ich nichts faslch machen möchte und die befrage die mich auch kontrollieren. Antwort des Beamten. Zitat( seien sie nicht frech. Sie glauben doch nicht das sich einer mit ihnen hir hinsetzt und die Fragen durchgeht.)
Ich denke er wußte es selber nicht genau.
So, ein Schönes Erlebnis beim Tüv. Der PKW hat übrigens auch bestanden ;-))

LG Dirk

#7278
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...Jogi schrieb: "Folgekennzeichen gilt nur bei grünem Kennzeichen, da der Anhänger dann über das Zugfahrzeug mit Versichert ist. Hast du am Zugfahrzeug ein schwarzes Kennzeichen, musst Du jeden am Zumaul angehängten Anhänger für sich selbst anmelden und versichern."

Hallo!

auch ich würde mir gerne einen Hänger zu meinem Traktor mit SCHWARZEM Kennzeichen zulegen. Kann mir jemand sagen was Versicherung / Anmeldung / TÜV (?) für einen kleinen Traktoranhänger in etwa kostet? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass Hänger die vor 1961 in Betrieb gesetzt wurden, generell KEINE ABE / Zulassung brauchen. Stimmt das?
Im Voraus besten Dank für Rückmeldungen!

Gruß von der Mosel, Rainer H.

#7649

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Hallo Rainer,
Also wenn du einen Anhänger auf schwarzes Kennzeichen anmeldest, geht das wie beim Schlepper über das Gesamt- zulässige Gewicht des Anhängers. (Ich habe meinen Fahr Container auch auf schwarzem Kennzeichen lauffen).
Aber beim Anhänger wird quasi das Zul.-Gesamtgewicht fast halbiert. Das heißt wenn dein Anhänger 4,0To Zul.-Gesamtgew. hat wird er mit 2,0To besteuert. das soll heißen du zahlst etwas mehr wie die Hälfte von den 4To.
Die Tüv Gebühren sind meine ich gleich wie beim Schlepper bin mir jetzt aber nicht 100% sicher.
Die Versicherung ist eigentlich nicht so teuer kommt auf die Vers.an.
Gruß Jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972

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#7652

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