Hallo zusammen,
ich besitze einen Traktor D180H Bj. 1957. Ich habe ihn technisch soweit wieder auf Vordermann gebracht und möchte ihn natürlich auch zulassen. Leider habe ich überhaupt keine Papiere von dem Teil. Nach heutiger Rücksprche mit dem GTÜ, teilte man mir mit, dass es gut wäre, wenn man eine Kopie eines baugleichen Schleppers hätte. Das würde die Sache beim TÜV (Einzelabnahme nach §§21) vereinfachen. Kann mir da jemand behilflich sein?
Danke schon mal.