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umsturzbügel d 22ph

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hallo schlepperfreunde.ich habe einen fahr d 22 ph.dieser wurde irgendwann mit einem sogenannten umsturzbügel nachgerüstet.leider braucht mein fahr ein neues zuhause da er nicht mehr in der scheune verbleiben kann wo er bisher stand.leider passt er mit bügel nicht in eine meiner garagen!daher wollte ich mich mal erkundigen ob der bügel pflicht ist oder ob ich den treker auch ohne fahren dürfte?wenn mir jemand helfen kann würde ich mich sehr freuen da der treker so lange draussen bleiben muss!!!!!danke im voraus für eure hilfe.mit freundlichem gruss aus braunschwrig-lars-

#2026

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Hallo Lars
Sollte der Traktor mit grüner Nummer versichert werden, verlangt die Landw. Versicherung (Berufsgenossenschaft) einen Umsturzbügel. Bei einer Zulassung mit schwarzer Nummer entfällt dieser. Tüv Probleme könnten entstehen wenn der Überrollbügel im Brief eingetragen ist, da muss evtl. „geredet“ werden

Ich empfehle jedoch den Bügel montiert zu lassen, er hat seit der Einführung schon mehreren Leuten das Leben gerettet. Auch als Hobby Agrarier kann man mal in Schwierigkeiten kommen.

LG Hubert Auer


aus Spaß an alter Landtechnik . . .
#2027

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hallole hubert,
das seh ich auch so mit dem sturzbügel, auf diesen sollte man auf keinenfall
verzichten.da die unfallgefahr ob grün oder schwarze nr. die gleiche bleibt.
mfg jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972

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#2028

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hallo jogi

ich musste aus meinem umsturzbügel auch einen kompromissbügel machen, denn eine normale garage hat einfach mal zwei meter höhe und nicht mehr. mein bügel hat jetzt halt 1,95 meter und man kann es noch so durchlassen. egal ob grüne oder schwarze nummer, der bügel ist nicht pflicht. die landw. berufsgenossenschaft schreibt den bügel vor und nicht die farbe des kennzeichens. wenn du deinen schlepper landw. nutzt und du in der berufsgenossenschaft bist, dann brauchst du einen bügel aber auch sonst schadet der bügel nicht (höchstens der optik).

gruss heiko

#2029

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hallole heiko,
klar er ist nicht pflicht solange die bg-nicht im spiel ist,
aber einmal zudicht an die böschung wegen gegenverker und dann sitz wider mal eine frau mit 6 kindern zuhause am küchentisch und der platz vom schlepper fahrer bleibt für immer leer, oder er hat seinen ganz persönlichen stuhl.
soviel ich weiß sind die bügel in der höhe verstellbar oder, ob jetzt 2m oder 1,95 das wird wohl nicht viel ausmachen, hauptsache einschutz ist da so ist halt meine meinung
grüßle jogi


Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
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#2030

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  • Julian, Neuenknick
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Hallo liebe Fahr-Fahrer,

ich hab einen D 180 H, allerdings ohne Sturzbügel.
Weiß jemand ob man noch Bügel bekommen kann, bzw. hat jemand einen alten liegen?

Lg

Julian

#2031

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