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Kugelkopfkupplung am Traktor

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Hallo,

Muß eine Kugelkopfkupplung am Traktor an der Ackerschiene eingetragen werden? Hat dies jemand gemacht????


Gruß

#2856

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Hallo

Ich habe mich bereits selbst bei Tüv erkundigt, an der Ackerschiene (3-Punkt)darf kein Anhänger angehängt werden, nur Maschienen (Seilwinde Zettler, Schwader usw..) dehhalb ist eine Eintragung nicht möglich.

Evtl ginge was mit einer "fest" (am Getriebe) montierten Kugel

LG Hubert Auer


aus Spaß an alter Landtechnik . . .
#2861

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Hallo,

Ich wage mal zu behaupten, das man durchaus einen Kugelkopf an die Ackerschiene bauen kann. Knackpunkt ist nur, das die Kugel halt kein Spiel haben darf. Also Drehsicherung an der Ackerschiene und eine vertikale wie horizontale Arretierung der Unterlenker.

Drehsicherung bedeutet, das der Kopf auch nicht ein paar cm nach vorne und hinten wackeln kann, geschweige denn eine 180° Drehung machen kann.

Aber du solltest das ruhig mal bei TüV versuchen. Habe aber auch schon eine Konstruktion wie von Hubert beschrieben gesehen. Ein Starkes Flacheisen unter das Getriebe und Fertig. War auch Eingetragen wenn ich das richtig weiß.

Lg

Julian

#2863

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für Österreich hab ich die erfahrung gemacht:

1) fahrd17 vor ca. 15 jahren normal als traktor zugelassen. kugelkopf war auf der ackerschiene, allerdings ist diese fest und keine hydraulik! der kugelkopf war zum prüfzeitpunkt auch installiert.
dazu ist zu sagen, daß "langsame" traktoren, ich glaub bis 20 kmh und unter 25 ps (so ähnlich wenigstens) in österreich nach zulassung keine plakette bekommen und daher auch nicht mehr jährlich zum tüv müssen. die größeren natürlich schon.

2) fahrd90: vor wenigen jahren als "oldtimertraktor" zugelassen. ein alter traktor kann heutzutage nicht mehr als "traktor" zugelassen werden, nur noch als "oldtimer", man darf somit nur 120 tage im jahr fahren.

kugelkopf an der festen ackerschiene mußte weggeflext werden, da der prüfer diese nicht akzeptierte, da diese nicht "zeitgemäß" sei und am trecker dürfen nur "zeitgemäße" sachen installiert werden.

auch das filzmaier-verdeck wollte er entfernen lassen. auf den einspruch, daß dieses sehr wohl "zeitgemäß" war, kein kommentar und im schein wurde trotzdem "offen", also traktor ohne verdeck, vermerkt. wohl als protest des beamten, wo käme man da wohl hin, wenn jeder widerspricht :--)

ob der von ihm verordnete rückspiegel "zeitgemäß" ist, könnte man demgegenüberauch bezweifeln. aber das diene ja der verkehrssicherheit.
zusätzlich habe ich einen diesel "mit katalysator" in den schein eingetragen bekommen. (der fahrd17 sollte anfänglich mit 1901 baujahr eingetragen werden, hab dann leider protestiert, wäre doch viel besser als bj 1951 gewesen.)

3) bei meinem holderB10 kam sogar der kommentar, warum man so ein altes gerät überhaupt anmelden will. es war sichtbar zuviel arbeit, obwohl ich alle papiere wie betriebsbewilligung etc. zusammengetragen hatte. hab den holder dann grad aus "zorn" verscherbelt, wollte mit der zulassungsstelle einfach meine nerven nicht schädigen.

mein eindruck wenigstens für österreich (man bezahlt überigens über 150 euro mindestens für papieranmeldung): beamtentum par excellence, davon könnt ihr in deutschland nur träumen!!!
vielleicht ists nur in unserem bundesland so. übergenau und sinnlos. ich sag ja nichts wegen betriebssicherheit, die soll ruhig auch richtig geprüft werden.

ich hab danach auch subjectiv gesehen besser verstanden, warum hier in A sehr viele, wohl die meisten, oldtimer gar nicht angemeldet werden und keine nummerntafel besitzen, nur 10 kmh tafel. da dürfte der schlepper aber auch auf 10 kmh geschwindigkeit heruntergedrosselt sein, was kaum einer ist.


vg.


tuk, tuk, tuk, born to be slow!
#2866

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Hallo Alfons,

ich weiß nicht wie das mit den Eintragungen bei Oldtimern ist, aber das Straßenverkehrsamt bei uns ist genauso wie deins. Nur das bei uns fast nur Leute arbeiten die von Ihrem Fach kaum etwas verstehen...

Wenn jemand aus der Führerscheinstelle nicht weiß ab wieviel Jahren man welche Klassen machen darf, dann tut's mir nicht mal mehr Leid... Das ist ver*rsche am Bürger...

Aber zum Thema:
Ich glaube, dass sich euer Zulassungsrecht von unserem unterscheidet wenn ich deine Ausführung richtig verstehe. Bei uns bekommst du denke ich ohne Probleme ein noch so altes Fahrzeug in seiner Klasse zugelassen. Egal ob PKW, LKW, BUS oder halt ein Traktor. Es besteht keine Pflicht ein Kfz als Oldtimer zuzulassen nur weil es jetzt schon x Jahre alt ist.

Das mit dem Kugelkopf ist in Deutschland meiner Meinung nach möglich. Es gibt ja extra Köpfe mit Prüfzeichen. Man sollte sich am besten vorher beim TüV informieren ob und wie das machbar ist. Es schadet bestimmt nicht, wenn man einen TüVer des Vertrauens oder mit Interesse am Traktor zu Rate zieht ;-)

Ich habe mal von einem Prüfer gehört, der landläufig nur *Trecker-Walter* hieß ;-)

LG

Julian

#2869

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