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Anhängelast D131L

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Einen schönen guten Tag an alle!

Heute habe ich eine Frage zur max. möglichen Anhängelast des Fahr:

Lt. dem Fz. Brief und einer Ergänzung "... Verwendung eines Einachsanhängers ... dürfen betragen: zul. Gesamtgewicht: 1.800 kg". Die erhöhten Achslasten sind auch angegeben.

Wenn ich nun das Leergewicht von 1.300 kg berücksichtige darf ich nur max. 500 kg anhängen. Kann das sein? Da wäre ja u.U. der Anhänger schon ausreichend ohne Ladung.

Lt. Fz. Brief darf folgende AHK verbaut werden: Typ 2.5 G; Prüfzeichen M-3081 bzw. Typ 2.0H / Prüfzeichen M-3089.

Ist jemand im Forum, der mir meine Frage beantworten kann?

Vielen Dank.

Gruss

Wilfried


Fahr D131L
#3919

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Grüß dich,

ich habe einen D131W, außer das meiner Wasser gekühlt ist sind alle Bestandteile gleich.
Nach meiner Information beziehen sich die 1800 kg auf das Gewicht und nur auf das Gewicht des Traktors, wenn der Anhänger angekuppelt ist.
Bei mit ist die VA-Last mit max. 900kg und die HA-Last mit max. 1400kg angegeben.

Soll heißen beim Betrieb von lösbaren Arbeitsgeräten sowie bei der Verwendung eines Einachsanhängers oder Ladepritsche darf das max. Gewicht vom Traktor 1800kg nicht überschreiten.

Zum zulässigen Gesamtgewicht oder der Masse die maximal gezogen werden darf habe ich nur eine Auskunft von einen Haupterwerblichen LW, die da heißt: Solange du die Fuhre ziehen kannst ist alles in Ordnung. Nur die Achslasten dürfen nicht überschritten werden.

Schöne Grüße aus dem Upland.


Sonnige Grüße von den Weltrekordteilnehmern

Joe
#3972

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