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Hallo Hermann,
die Zurich Versicherung macht das.
www.zurich.de/versicherung/privatkunden/...dtimerV/oldtimer.htm
Lies dir aber mal die Voraussetzungen durch.
Da findet sich unter anderem dieser Passus:
Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und LKW nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig.
(Quelle: Zurich Versicherung)
Gruß Michael
Edit: Schau auch mal hier: www.fahr-schlepper-freunde.de/component/...421/view,topic/#4441
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