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Fahr D15 Tüv wg. Versicherung
- villus
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Hallo miteinander,
bei unserem Fahr D15 wollte ich - weil er manchmal 500m Strasse zwischen uns und der Wiese zurücklegen muss - mich mit dem Thema Tüv auseinandersetzen.
Momentan hab ich noch Wissenslücken bei:
1.Hat der Traktor ein Typenschild? Wenn ja, wo gehört es hin? Wo krieg ich es her? Brief/Kaufvertrag (Ebay) ist vorhanden.
2.Das Zugmaul ( hab ich hier gelesen ) braucht auch ein Typenschild ?
3.Der Auspuff nach oben ist abnahmefähig ?
4.Die Reifen sind uralt und 8x24 (im Brief steht u.a. 9x24 6PR) - spielt das eine Rolle ?
Der Motor leckt immer noch - trotz "Ölverluststop" - aber ich hab irgendwie Bammel das Ding zu Teilen...
Würde mich freuen wenn jemand antwortet
Gruß
Thomas Vill
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- dieterrath
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Hallo Herr Vill,
beim D15 ist das Typenschild links unter dem Tank,das Zugmaul muß drehbar sein und der Traktor muß beim Bremsen beide Räder zum blockieren bringen und das mit Hand und Fussbremse. Wen die Beleuchtung auch funktioniert würde ich einfach das Fahrzeug beim TÜV vorführen (evtl. beim ortsansässigen Landmaschienenhändler)und an Hand des Prüfberichtes entscheiden wie es weiter geht. Weitere Informationen z.B. zwecks zerlegen gerne per Telefon 07733/1211
MfG
Dieter Rath
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- uwedmoch
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noch einige Ergänzugen aus meinen HUs hierzu:
- Die Kugelköpfe der Lenkung müssen spielfrei sein, hier haben die Prüfer keine Tolleranzgrenzen)
- Warnblinkanlage
- Hupe
- Beleuchtung vorne (Stand, Abblend- Fernlicht) und hinten
- Blinker
- Reifen dürfen nicht purös sein (die zul. Grenze hängt stark vom Prüfer ab)
- Hinterreifen müssen beim Bremsen sichtlich verzögern oder (besser) blockieren, jeweils Fuß- und Handbremse
- kein Spiel in den Radlagern.
Grundsätztlich stimmt ein guter Gesamteindruck den Prüfer freundlich, ein Öllache unter dem Schlepper würde ich vermeiden. Der Schlepper sollte zumindes in der Zeit in der er auf dem Gelände von TÜV oder DEKRA steht nicht Ölflecken produzieren.
Einige Prüfer machen eine Probefahrt, andere schauen nur zu.
Kaufvertrag etc., spielt keine Rolle.
Viel Erfolg.
Gruß
Uwe
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- Torsten F.
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Hallo villus
Solltest du ein neues Typenschild brauchen, dann schau mal hier im Forum unter Fanartikel nach.
Die Kriterien des TÜV scheinen lokale Unterschiede aufzuweisen.
Hier kurz meine Erfahrung:
Mein 130er hatte keine Papiere. Also war eine Vollabnahme fällig.
-Das mit der Lenkung kann ich bestätigen. die Kugelköpfe müssen spielfrei sein. Im Lenkgetriebe sind Toleranzen zulässig. Das ist bauartbedingt.
-Beleuchtung muß er haben. Fernlicht muß aber nicht.
-Blinker und Warnblinkanlage sind vorgeschrieben. Ohne geht garnix!
-Bremslicht muß unterhalb 25 km/h auch nicht
-Die Sache mit den Bremsen kann ich absolut bestätigen.
-Hupe muß funktionieren
-Bei den Reifen gibt es Unterschiede. Meine Vorderreifen wären für den TÜV noch OK gewesen. Die waren auf der Innenflanke total rissig. Ich hab sie für mein Wohlbefinden jedoch erneuert.
-"Mein" TÜV-Prüfer hat sich nicht getraut eine Probefahrt zu machen, auch wenn ich es ihm angeboten habe.
Mein 130er war zur Abnahme fast fertig restauriert, stand also fast wie neu da. Das Typenschild der Hängerkupplung hat nicht interessiert. Es ist zwar eins drauf, aber nicht mehr lesbar.
Das mit der Ölerei kann ich bestätigen. Das wird nicht gerne gesehen.
Insgesamt kann ich sagen, daß auch der TÜV nicht jeden Tag einen alten Trecker auf den Hof bekommt. Der Prüfer war in meinem Fall extrem begeistert. Wenn der Gesamteindruck gut ist, seh ich da keine Bedenken. Man kann ja erwähnen, daß man eine Restauration plant und die HU mal markante Problemstellen aufzeigen soll.
Ich mußte nichtmal auf die Bühne.
Gruß Torsten
Handwerklich ein Allrounder. Von Löten bis Schweißen kein Problem!!
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- villus
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Hallo an alle,
vielen Dank für die Tipps, das Typenschild hab ich gefunden, war überstrichen.
Die Bremsen funktionieren gut - hab ich eingestellt.
Was mich wundert - der Fahr hat rechts eine andere Radaufnahme wie links?
Leider hab ich vor der Heuernte ein verbot (Chefin) den Traktor zu Trennen, kann somit das Ölleck nicht schließen...
An der Elektrik arbeite ich gerade - mach dann Fotos. Den Sicherungskasten hab ich schon mal eingebaut.
Hat hier jemand Reifen in der Dimension 8x24 eingetragen? Vielleicht fällt dem Prüfer dann eine evtl. Eintragung leichter.
Gruß
Tomas Vill
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- uwedmoch
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Hallo,
das mit den Radaufnahmen (Radnabe?) ist seltsam.
Bezüglich der Reifen: So Du keine Vollabnahme machst (§21) trägt der Prüfer gar nichts ein,er prüft nur, ob die aufgezogenen Reifen gem. KfzSchein zulässig sind.
Gruß
Uwe
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