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Fahr D 90

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Hallo,
habe mir gerade frisch einen D90 restauriert zugelegt. Der Vorbesitzer konnte keine Angaben zu Datum der Restauration und auch Ölwechsel usw. machen. Habe daher sofort alle öle gewechselt. Dabei ist mir aufgefallen, dass in der Betriebsanleitung zum D 90 steht, daß im Flanschgehäuse ohne Kraftheber 1 1/2 Ltr. Hydrauliköl gefordert wird.
Dazu meine Frage: warum Hydrauliköl, wenn der Schlepper keinen Kraftheber hat?
Abgelassen aus dem Flanschgehäuse habe ich ca. 4 1/2 Liter Altöl. Da ich kein Hydrauliköl zur Hand hatte, habe ich nun 1 1/2 Ltr. Motorenöl aufgefüllt. Ist das in Ordnung?
Und noch eine weitere Frage:
Der Vorbesitzter hat den Schlepper angeboten mit Baujahr 1956. Bei der Ummeldung musste ich feststellen, dass im KFZ-Schein und Brief als Datum der 1. Zulassung der 1.07.1958 angegeben ist. Auf dem am Schlepper angebrachten Typenschild steht allerdings als Baujahr 1956. Wie ist das möglich?, zumal der D 90 nur bis 1956 gebaut wurde? Der Vorbesitzer kann hierzu ebenfalls keine Angaben machen.
Ich hab 2 Vermutungen und frage die Experten

, ob ich da richtig liege:
1.) Der Schlepper hatte irgendwann im Laufe seines langen Lebens keine Papier mehr. Bei der Beantragung wurde versehentlich das falsche Datum angegeben.
2.) Es handelte sich um ein sogenanntes "Haldenfahrzeug", gebaut 1956 und tatsächlich erst 1958 erstmals zugelassen.
Vielen Dank für Eure Einschätzung

#8651
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Liebe Fahr-Freunde und Experten,
Viele haben sich meinen Beitrag angesehen, aber keiner hat geantwortet. Gibts denn keinen Experten, der mir einen Tip geben kann? Hilft bei dem Datum der 1. Zulassung evtl. die Seriennummer weiter? Vielen Dank für hilfreiche Tips.

#8660

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Hallo Alfons, ich kann dir nicht direkt weiterhelfen, nur meine Erfahrungen erzählen.

Deine Vermutung klingt plausibel, als ich meinen Fahr D90 neu zugelassen habe, war bei mir auch ein falsches Zulassungsdatum eingetragen, auch die Abmessungen stimmten nicht überein, ich hatte zum Glück noch den original Brief anhand ich mein Zulassungsdatum herraus fand, auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat man mir erzählt, wenn das genaue Datum nicht nachvollziehbar ist, wird immer der 1.7 eingetragen zum Baujahr denke ich , es ist einfach die falsche Zahl eingetragen worden.

Gruß Kevin

#8663

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Hallo Kevin,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Könnte man dann nun theoretisch zum Strassenverkehrsamt gehen, und eine Korrektur beantragen? Oder wird dazu eine TÜV-Bescheinigung benötigt? Das würde natürlich mit Sicherheit weitere Kosten verursachen. Da ist die Frage, ob es das wert ist!

#8667

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Hallo Alfons,

Ich würde anrufen und nachfragen, denke aber dass das Amt einen Nachweis braucht.
In meinem Fall lief das alles über die Zulassungsstelle und war auch deren Fehler, weil die Angaben falsch vom ersten, mit Hand ausgefüllten Pappbrief übernommen wurden, gab da Probleme bei der Lesbarkeit, im Endeffekt übernammen wir die Angaben zum Teil aus dem Internet und der neue Schein wurde gemeinsam mit mir ausgefüllt.

#8668

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Ich habe mit einem bekannten gesprochen: Wenn der Schlepper keine Hydraulik hat, dient diese Menge lediglich um die Lager zu schmieren (Ölsorte ist hier egal). Sofern er eine Hydraulik hat, dann sind hier entsprechend mehrere Liter drin, was für Öl verwendet wird spielt dann hier eine Rolle, hier nimmt man SAE10 oder heutzutage HLP46.

MfG


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Getreu dem Motto unter Fahr Freunden hilft man sich gerne.
#8742

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