- Beiträge: 113
- Dank erhalten: 10
Warnwesten
- hansweis
- Offline
- Senior Boarder
Hallo,
bin jetzt auch stolzer Besitzer von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste.
Habe auch einen recht guten Platz gefunden. Jetzt kann ich das eigesparte
Geld für das Protokoll morgen in Bledesbach auf dem Traktortreffen vertrinken.
Gruß Hans
Fahr D133N mit 3LKN Motor, Baujahr: 1960
Fendt Farmer 102S Turbomatik mit MWM D325-3 Motor, Baujahr: 1972
Klöckner-Humboldt-Deutz Standmotor MAH 914, Baujahr: ????
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- Jogi
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 579
- Dank erhalten: 52
Servus Hans,
einen guten Platz hast Du gefunden. Viel Spaß in Bledesbach.
gruß Jogi
Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972
Schimpfe nie mit vollem Mund über unsere Landwirtschaft
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- hansweis
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 113
- Dank erhalten: 10
Hallo,
ich muss hier das Thema
Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste nochmal aufgreifen
1. Verbandskasten
im § 35h im Absatz 3, Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen steht:
(gekürzt)
In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind
.. daraus schließe ich, dass bei einem "grünen Nummernschild" generell KEIN Verbandskasten benötigt wird, und bei Traktoren mit "schwarzem Nummernschild" und Oldtimerversicherung sowie bei einem Oldtimernummernschild ein Verbandskasten benötigt wird, da Traktoren mit diesen Schildern, bzw. Versicherungen NICHT in der Land- u. Forstwirtschaft eingesetzt werden dürfen.
2. Warndreieck
im § 53a Warndreieck steht:
(gekürzt)
(2) In Kraftfahrzeugen mit müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
... das ist klar, Warndreieck muss sein!
3. Warnweste
im § 53a Warnweste steht:
3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
... falls mit Zug-Maschine auch Traktoren gemeint sind welche nicht in der Land-u. Forstwirtschaft eingesetzt werden und ein "schwarzes Nummernschild haben" (muss ich noch herausfinden) dann wird eine Warnweste benötigt.
Jedenfalls wird bei einem "grünen Nummernschild" keine Warnweste benötigt!
Sollte ich jetzt den Gesetzestext falls interpretiert haben lasse ich mich gerne belehren!
Gruß Hans
Fahr D133N mit 3LKN Motor, Baujahr: 1960
Fendt Farmer 102S Turbomatik mit MWM D325-3 Motor, Baujahr: 1972
Klöckner-Humboldt-Deutz Standmotor MAH 914, Baujahr: ????
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- Original Bernie
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 112
- Dank erhalten: 10
- Jogi
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 579
- Dank erhalten: 52
Hallole,
ich dachte immer es ist immer das Komplette Set mit zuführen.
Mit grüner so wie mit schwarzem Kennzeichen, da es ja eigentlich egal ist wenn ein Unfall sich ereignet hat, ob der Unfallhelfer oder Fahrer ein grünes oder Schwarzes Kennzeichen hat.
Dank der neuen Kfz Regelung ist es ja sowieso vorbei mit einem Grünen Kennzeichen auf Treffen oder Spazierfahrten zu machen, es seiden man holt sich die Sondergenehmigung, die es für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge gibt damit man das Fahrzeug zu treffen bewegen darf.
Nur wird ja dann eigentlich die grüne Nummer theoretisch für den Zeit raum zum schwarzen Kennzeichen, also muss dann das ganze Gedönz mit geführt werden.
oder irre ich mich da jetzt komplett.
Gruß Jogi
Fahr D177 Bj.1958
Fahr D177S Bj.1961
Deutz D5505 Bj.1965
Steyr 968a turbo m-trac Bj.1997
Fahr Containersystem C30 Bj. 1972
Schimpfe nie mit vollem Mund über unsere Landwirtschaft
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- Moggälä
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 63
- Dank erhalten: 3
Hallo,
kleiner Einwurf - Klugscheißermodus an:
Grüne Nummernschilder haben erst mal nichts mit der Zulassung zu tun, sondern mit der Steuer (Steuerbefreit - mit Hintergrund!)
@Hans: Deine Zugmaschine dürfte was ganz andres ein - nämlich ne Straßenzugmaschine. Und die erfordern ne Mindestleistung/Gewicht (z.B. bei Unimogs U406-200). Dürfte also mit lof-Zugmaschine nur ne Namensverwandschaft haben.
- Klugscheißermodus aus -
@Jogi: was verstehst Du unter "neue Kfz Regelung"?
mfG
Axel
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.