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Hänger für Schlepper
- tommyheine
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Hallo Liebe Forumgemeinde,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, mein Fahr D130H wurde mit schwarzer Nummer zugelassen, da wir kein Wald oder ähnliches haben, um ihn mit ner grünen Nummer zulassen zu können, nun meine Frage, muss der Anhänger angemeldet sein , wenn ich ihn ziehen will ?
Vorab vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
Tommy
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- hubertauer
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Hallo Tommi
Ich habe kürzlich bei der Polizei nachgefragt, hinter einem Anhänger mit schwarzer Nummer muss ein Anhänger mit schwarzer Nummer. Ausnahme bei Einsätzen in der Land- und oder Forstwirtschaft, ann sollte gemäß Polizei ein grünes Folgekennzeichen möglich sein. Dafür braucht es aber eine Beglaubigung des Finanzamtes, dieses habe ich auf der Zulassungsstelle erfahren, da die mir kein grünes Folgekennzeiche erstellen wollten. . . . . . .
Auch braucht es (mit schwarzer Nummer) bei einem 2-Achser den 2-er Führerschein und der Fahrer muss in jedem Falle 18 Jahre alt sein
LG Hubert Auer
aus Spaß an alter Landtechnik . . .
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- tommyheine
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Hallo Thomi
Der (alte) 4-rer gilt nur für Landwirtschaftliche Schlepper, mit grüner Nummer, auch da sind bis zu 2 Stk. 2-Achs-Anhänger erlaubt, auch sind Anhänger mit grüner Nummer Zulassungsfrei
Sobald diese jedoch mit schwarzer Nummer angemeldet werden ändert sich das alles und sie müssen zugelassen und versichert werden.
Leider habe ich das originale Schreiben der Polizei nicht mehr, da wurde es mir so erklärt.
Mehr zum Thema:
www.deutzforum.de/thread.php?threadid=17...light=gr%FCne+nummer
LG Hubert Auer
aus Spaß an alter Landtechnik . . .
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- heikobaier
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hallo
das ist doch völliger blödsinn. hinter einem anhänger mit schwarzer nummer könnte ein weiterer anhänger mit schwarzer nummer sein, aber nur, wenn das gespann einer landwirtschaftlichen nutzung untersteht.
der verfasser wollte doch sicher sagen, dass hinter einem SCHLEPPER mit schwarzer nummer auch ein ANHÄNGER mit schwarzer nummer sein muss. aber auch das muss nicht sein, solange der zweck der fahrt landwirtschaftlich ist, ist diese kombination völlig in ordnung.
hinter einem schlepper mit landwirtschaftlicher nutzung können bis zu zwei landw. genutzte, zulassungsfreie anhänger geführt werden, solange das gespann die 18,75m und/oder die 40 tonnen nicht überschreitet.
für das führen eines 2-achsigen anhängers ist in der regel der alte "2-er" führerschein vonnöten, ausnahme ist die landw. nutzung, die mit der führerscheinklasse "L" oder "T" abgedeckt ist (aber auch nur bei landw. nutzung).
diese halbwahrheiten fressen sich durch alle foren durch und haben auch hier im fsf-forum nicht halt gemacht. mit "ich habe bei der polizei oder einem kollegen nachgefragt" ist es leider nicht getan, auch hier werden nicht immer die richtigen informationen weitergegeben.
gruss heiko
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- heikobaier
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